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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG
Das zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) verpflichtet die Eigentümer bei Neubauten, den Wärmebedarf dieser Gebäude zu bestimmten Anteilen aus erneuerbaren Energien zu decken.
An die Stelle einer anteiligen Nutzung von solarer Strahlungsenergie, von Biomasse und Geothermie sowie von Umweltwärme kann ersatzweise auch die überwiegende Deckung des Wärmebedarfs aus Abwärme bzw. aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) treten oder auch die Deckung des Wärmebedarfs des Neubaus aus einem Nah- oder Fernwärmenetz, das zu wesentlichen Teilen aus erneuerbaren Energien oder überwiegend aus Abwärme bzw. KWK gespeist wird. Auch eine Unterschreitung der Effizienzanforderung für Neubauten aus der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) stellt einen vollgültigen Ersatz für die Nutzung erneuerbarer Energien dar.
Seit 2011 erstreckt sich die Nutzungspflicht auch auf den Bestand der öffentlichen Gebäude. Diese Anforderungen greifen im Falle einer grundlegenden Renovierung.
Der Text des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.
Hinweise und Erläuterungen zum EEWärmeG finden sich im Internet auf einer speziellen Themen-Seite des für den Bereich der erneuerbaren Energien zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Der Vollzug des EEWärmeG ist Sache der Bundesländer. Zuständiges Ressort in Hessen ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Zuständigkeitsregelung für den Vollzug des EEWärmeG in Hessen findet sich im Hessischen Energiegesetz (HEG).
- Bundesministerium der Justiz:
- Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG)


- Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
- Hinweise und Erläuterungen
zum EEWärmeG

- Hessenrecht - Rechts- und Verwaltungsvorschriften:
- Hessisches
Energiegesetz
