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 Förderprogramme Energie 

Sparsame und rationelle Energienutzung

Die Förderung des Landes Hessen erfolgt gemäß:

- Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 des HEnG, Teil II, Ziffer 3:

  Vorhaben zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung
  erneuerbarer Energien (Marktanreizförderung)

- Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung gemäß Ziffer:

  - 4.4.1 Marktgängige Biogas-Anlagen und angeschlossene Biogas-Blockheizkraft-
    werke

  - 4.4.2 Marktgängige automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen zur
    zentralen Wärmeversorgung ab 50 kW

  - 4.4.3 Nahwärmenetze und Biogasleitungen bei landwirtschaftlichen Biogas-
    anlagen

  - 4.4.4 Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen

Um die sparsame, rationelle und umweltverträgliche Energienutzung in Hessen voranzubringen, ist die Markteinführung von technisch anwendungsbereiten Techniken und Anlagen zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien notwendig.

Zur Beschleunigung der Markteinführung dieser Techniken und Anlagen, gibt das Land Hessen Zuschüsse bzw. gewährt Kreditverbilligungen aus Mitteln des Landes oder ggf. der EU.

Gefördert werden können Investitionsvorhaben (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen), die einen erheblichen Beitrag zur Primärenergieeinsparung und Emissionsentlastung gegenüber herkömmlichen Techniken erwarten lassen und dabei die gesetzlich vorgegebenen Energiebedarfs- bzw. Umweltgrenzwerte unterschreiten.