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 Förderprogramme Energie 

Innovative Effizienztechnologien

Die Förderung des Landes Hessen erfolgt gemäß:

- Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 des HEnG, Teil II, Ziffer 1:

  Vorhaben zur Nutzung innovativer Energieeffizienztechnologien und Technologien
  zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktvorbereitungsförderung)

- Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung, Ziffer 4.4.6:

  Pilot- und Demonstrationsvorhaben

Um die sparsame, rationelle und umweltverträgliche Energienutzung in Hessen voranzubringen, ist die Erprobung und Anwendung neuer Technologien zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien notwendig.

Das Land Hessen unterstützt durch Zuschüsse aus Mitteln des Landes und ggfs. der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen Vorhaben, die die Nutzung neuer Energietechnologien zur Marktreife zu entwickeln.

Gefördert werden können marktnahe Vorhaben zur Nutzung neuer Energietechnologien (Marktvorbereitungsförderung) im Energiebereich. Die Schwerpunkte dafür sind energieeffiziente Gebäudetechnologien, rationelle Elektrizitätsanwendung, rationelle Energienutzung sowie Nutzung erneuerbarer Energien.

Förderfähig sind insbesondere Vorhaben, die eine neuartige Technik erstmals in Hessen anwenden und deren Durchführung der Erprobung und Optimierung neu entwickelter Techniken oder Verfahren dient und deren kommerziellen Einsatz vorbereitet ist.

Außerdem Vorhaben, die die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes neuartiger Techniken in beispielhaften und mustergültigen Anlagen unter Beweis stellen und der Vorbereitung der Markteinführung dienen und etwa noch bestehende Mängel entdeckt und beseitigt werden.