- Beleuchtungs-Contracting
- Blockheizkraftwerk
- Pelletheizung
- Biomassenutzung
- Nahwärmenetze
- Kommunales Energiemanagement
- Einspar-Contracting
- Erneuerbare Energien
- Energielabel
- Geothermie
- Effizienzleuchten
- Passivhaus
- Klein-BHKW
- Biomasseverstromung
- Regenerative Energien
- Energiemanagement
- Umweltschonende Energienutzung
- Holzfeuerungsanlagen
- Erneuerbare Energiequellen
- Energiekonzept
- Wärmedämmung
- Energieeffizienz
- Biomasseheizanlagen
- Niedrigenergiehaus
- Holzhackschnitzelfeuerung
- Wärmespeicher
- Windenergie
- Biogasnutzung
- Regenerativstrom
- Heizenergieeinsparung
- KWK-Anlagen
- Biomassekraftwerke
- Stromsparen
- Photovoltaik
- Nahwärmenetz
- Biogasverwertung
- Modernisierung von Beleuchtungsanlagen
- KWK -Anlagen
- Klimaschutzziele
- Gebäudemodernisierung
- Dezentrale Energieerzeugung
- Energieeinsparung
- Wasserkraftanlage
- Solarthermie
- Contracting-Lösungen
- Ausschreibung von Energielieferung
- Energieeffizienz-Maßnahmen
- Biomassenutzung
- Treibhausgasreduktion
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Energie(kosten)einsparung
- Klärgas-BHKW
- Einspar-Contracting
- Wasserkraft
- Windkraft
- Beleuchtungs-Contracting
- Blockheizkraftwerk
- Passivhaus
- Windenergienutzung
- Regenerativstrom
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- Energiemanagement
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- Nahwärmenetze
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- Erneuerbare Energiequellen
- Regenative Energien
- Biomasse-Heizanlagen
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- Wasserkraftanlage
- Solarthermie
- Contracting-Lösungen
- Ausschreibung von Energielieferung
Biogas
Das Land Hessen fördert auf Grundlage des "Programm und Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" die Errichtung landwirtschaftlicher Biogasanlagen. Der Zuschuss kann derzeit bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten (max. jedoch 75.000 Euro) betragen. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristische Personen (mit Ausnahmen). Das Hessische Umweltministerium bietet potenziellen Investoren eine kostenfreie Beratung durch die hessenENERGIE an.
Falls nötig, wird in diesem Rahmen auch ein Ortstermin durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse der Beratung werden dem Interessenten in einem schriftlichen Kurzbericht zur Verfügung gestellt. Die hessenENERGIE untersucht bei einem Termin vor Ort hauptsächlich folgende Punkte:
- Voraussetzungen für den Betrieb einer Biogasanlage
- Varianten der Biogastechnik und ihre Eignung für den Betrieb
- Einbindung der Anlage in den landwirtschaftlichen Betrieb
- Abschätzung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit
Die Vorfeldberatung liefert keine baureife Planung. Mit den dafür notwendigen Planungsleistungen sollte entweder der Lieferant der Biogasanlage oder ein kompetentes Ingenieurbüro beauftragt werden.
Durch eine solche Vorfeldberatung ist es jedoch möglich, bereits vor einer Investitionsplanung die für den wirtschaftlichen Erfolg der Biogasanlage wichtigen Probleme und Chancen zu erkennen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zu geben.
Darüber hinaus kann im Rahmen des hessischen Förderprogramms auch für Nahwärmenetze ein Zuschuss gewährt werden. Dies gilt allerdings nur in Verbindung mit Biomassefeuerungs- und Biogasanlagen, die durch die hessischen Richtlinien gefördert wurden. Es kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro/Trassenmeter und 250 Euro pro angeschlossenem Gebäude bzw. bis zu 30 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, jedoch insgesamt nur bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Objekt. Die Höhe der tatsächlichen Förderung richtet sich nach der Wärmedichte und Wirtschaftlichkeit. Die Erweiterung eines Nahwärmenetzes ist nicht förderfähig. Biogasleitungen werden analog gefördert. Die Gesamtleitung eines Netzes muss mindestens 50 m betragen.
Programm und Richtlinien
zur
Förderung der ländlichen
Entwicklung in Hessen
gültig ab 01.04.2008
Anfrage Vorfeldberatung
für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage
Merkblatt Biogasanlagen
(Download der WI Bank)
Merkblatt Nahwärmenetze
(Download der WI Bank)
Förderantrag
Biogasanlagen
(für Adobe Reader ab Ver. 7.0)
(Stand April 2011)
Förderantrag Nahwärmenetz
(für Adobe Reader ab Ver. 7.0)
(Stand April 2011)