Logo der hessenENERGIE GmbH
 Förderprogramme Energie 

Ansprechpartner / Kontakt - Förderung

Die Förderung des Landes Hessen erfolgt gemäß:

1)  Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 HEnG, Teil I bis Teil III
     oder

2)  nach dem Programm und den Richtlinien zur Förderung des ländlichen Raums für Vor-
     haben zur energetischen Nutzung von Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft.

Zuständig für alle Fragen der Förderung nach diesen Richtlinien ist:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(HMUELV), Abteilung VIII, Energie, Erneuerbare Energien und Klimaschutz

   1) Referat VIII 3    Energietechnologien, Erneuerbare Energien

Referat VIII 4    Energieeffizienz, Energieeinsparung im Gebäude- und Strombereich

   2) Referat VIII 7    Bioenergie, Energetische Nutzung von Biorohstoffen sowie
                                 Förderung des Einsatzes von Biorohstoffen

Förderanträge sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen - Thüringen Girozentrale zu richten, sofern nicht besondere Regelungen in den Richtlinien getroffen wurden:

Helaba, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, 60297 Frankfurt am Main

Das Land Hessen hat die hessenENERGIE beauftragt, insbesondere Kommunen und kleine und mittlere Unternehmen auf dem Gebiet der Effizienztechnologien und der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zu informieren und im Vorfeld von Investitionen zu beraten. Die Vermittlung telefonischer Anfragen erfolgt über die Zentrale oder im direkten Kontakt mit dem jeweiligen Bereichsleiter.

Über die dargestellten Förderprogramme hinaus bestehen folgende Förderangebote des Landes Hessen:

Innovationsförderung

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie technologieorientierte Demonstrations-Vorhaben und Dienstleistungen können in Einzelfällen im Rahmen der Richtlinien des Landes zur Innovationsförderung gefördert werden. Auskünfte erteilt die HA Hessen Agentur GmbH.

Bürgschaften

Investitionsfinanzierungen können im Rahmen von Landesbürgschaften verbürgt werden. Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

 

  • Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Abteilung VIII, Energie, Erneuerbare
    Energien und Klimaschutz
    Mainzer Straße 80
    65189 Wiesbaden
  • Tel.: 0611 / 815-0
  • www.hmuelv.hessen.de  zur Websitezur Website
  • Referat VIII 3
    Herr Dr. J. Brans
    Tel.: 0611 / 815-1833
  • Referat VIII 4
    Herr D. Bringmann
    Tel.: 0611 / 815-1804
  • Referat VIII 7
    Frau B. Hofmann
    Tel.: 0611 / 815-1807
  • hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH
  • Tel.: 0611 / 74623-0
  • Bereiche und Mitarbeiter  zur Seite
  • HA Hessen Agentur GmbH
    Abraham-Lincoln-Str. 38 – 42
    65189 Wiesbaden
  • Tel.: 0611 / 774-0
  • innovationsfoerderung-
    hessen.de  zur Websitezur Website
  • Bürgschaftsbank Hessen GmbH
    Abraham-Lincoln-Str. 38 – 42
    65189 Wiesbaden
  • Tel.: 0611 / 1507-0
  • www.bb-h.de  zur Websitezur Website